Förderprogramm: Virtuelle Kooperationen
Wer ist antragsberechtigt?
Hochschullehrer, Wissenschaftler und wissenschaftliche Mitarbeiter bayerischer staatlicher Hochschulen und Universitäten
Was wird gefördert?
- Sachausgaben (für Software, Dienstleistungen, Material, usw.)
- Personalausgaben (für zusätzlichen Personalaufwand z.B. wiss. Hilfskräfte, Referenten, etc.)
Wie hoch ist die Förderung?
Fördermittel können in Höhe von 1.000€ bis zu 10.000€ gewährt werden
Wie kann man sich für die Förderung bewerben?
Informationen zum Förderprogramm sind unter diesem Link auf unserer Webseite zu finden.
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